Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein fachspezifischer oder fachverwandter Abschluss (s. § 2 der Fachstudien- und Prüfungsordnung). Dieser muss mindestens mit der Gesamtnote „gut“ abgeschlossen worden sein; Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote des fachspezifischen bzw. fachverwandten Abschlusses oder einem Durchschnitt der bisherigen Leistungen von 2,51 bis 4,00 können aufgrund eines Auswahlgesprächs in den Masterstudiengang aufgenommen werden. Mit den Bewerbungsunterlagen sind Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in Englisch und B2 in Spanisch oder umgekehrt nachzuweisen.
PROZESS DER ZULASSUNG
Der Aufnahmeprozess erfolgt zentral für alle Masterstudiengänge im Online-Bewerbungsportal der FAU (weitere Infos hier). Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Anmeldefristen für die Aufnahme des Studiums im Winter- oder Sommersemester!